Neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ab dem 13.12.2024

Ab dem 13.12.2024 tritt die Produktsicherheitsverordnung in Kraft und bringt neue Pflichten für Online-Händler mit sich. Hier erfahren Sie, welche Änderungen auf Sie zukommen und was Sie bereits jetzt vorbereiten können.

Händler sollten schon jetzt folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Herstellerdaten hinterlegen: Ab dem Stichtag müssen für jedes Produkt die Herstellerangaben (Name, Postanschrift, elektronische Adresse) im Shop sichtbar sein. Für Importe aus Nicht-EU-Staaten muss auch die verantwortliche Person in der EU benannt werden.
  2. Produktidentifikation sichern: Jedes Angebot muss eine Produktabbildung, eine eindeutige Bezeichnung und Identifikatoren wie Größe oder Farbe enthalten.
  3. Sicherheits- und Warnhinweise: Wichtige Warnhinweise, z. B. bei Spielzeug oder Chemikalien, müssen im Angebot klar angegeben werden. Diese Informationen gelten als „wesentliche Produktinformationen“ und sollten bereits jetzt hinterlegt sein.
  4. Sichtbare Platzierung der Informationen: Die Produktsicherheitsinformationen sollten klar erkennbar sein, z. B. durch einen eigenen Reiter im Angebot. Eine versteckte Platzierung im Impressum oder in FAQs reicht nicht aus.

Wichtig: Die neuen Regelungen gelten nur für Produkte, die ab dem 13.12.2024 auf den Markt kommen. Für ältere Produkte, die bereits im Handel sind, müssen die neuen Anforderungen nicht nachträglich erfüllt werden.

Für Hersteller: Eine Risikoanalyse zur Ermittlung potenzieller Gefahren eines Produkts wird verpflichtend. Diese sollte idealerweise bereits in der Entwicklungsphase durchgeführt werden, um Risiken frühzeitig zu minimieren.

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