Google Analytics 4 eröffnet neue Möglichkeiten zur Analyse des Nutzerverhaltens. Gleichzeitig stellen die strengen Datenschutzanforderungen der EU eine Herausforderung dar. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie GA4 so einsetzen können, dass rechtliche Risiken minimiert werden.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Google Analytics 4?
Google Analytics 4 ist die neueste Version des Analysetools von Google, das Nutzerdaten auf Basis von Ereignissen und nicht mehr ausschließlich auf Sitzungen auswertet. Es löst das bisherige Universal Analytics ab und ermöglicht geräteübergreifende Analysen.
Datenschutzkonformität: Geht das mit Google Analytics 4?
Ja, es ist möglich, Google Analytics 4 datenschutzkonform einzusetzen, allerdings nur unter Beachtung spezifischer Maßnahmen. Beachten Sie dabei, dass einige Datenschutzbehörden trotz Umsetzung aller Vorgaben weiterhin Vorbehalte gegen den Einsatz von Google Analytics haben. Die Einführung des EU-US Data Privacy Frameworks hat den Datentransfer jedoch erleichtert, solange Unternehmen wie Google zertifiziert sind.
Empfohlene Maßnahmen für den Einsatz von Google Analytics 4
Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen
Schließen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Google ab, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtlich abgesichert ist.
Aufbewahrungsdauer der Daten festlegen
Passen Sie die Aufbewahrungsdauer der Daten an, um eine möglichst kurze Speicherdauer zu gewährleisten. Standardmäßig werden Daten für zwei Monate gespeichert, optional sind bis zu 14 Monate möglich.
Standardeinstellungen anpassen
Minimieren Sie die Freigaben in den Datenfreigabeeinstellungen, um unnötige Risiken zu vermeiden. Insbesondere sollten Optionen wie „Google-Produkte & -Dienste“ deaktiviert werden.
Einwilligung einholen
Informieren Sie Ihre Nutzer umfassend und holen Sie eine rechtskonforme Einwilligung ein. Tracking darf erst nach Zustimmung erfolgen.
IP-Anonymisierung und Löschung von Altdaten
Die Anonymisierung der IP-Adressen ist in GA4 standardmäßig aktiv. Alte, nicht anonymisierte Nutzerdaten sollten gelöscht werden.
Datenschutzerklärung aktualisieren
Ergänzen Sie Ihre Datenschutzerklärung um alle relevanten Informationen, einschließlich Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen und Speicherfristen.
Fazit: Ist Google Analytics 4 rechtssicher einsetzbar?
Google Analytics 4 kann datenschutzkonform genutzt werden, wenn alle empfohlenen Maßnahmen gewissenhaft umgesetzt werden. Der Einsatz bleibt jedoch nicht risikofrei, da rechtliche Rahmenbedingungen sich ändern können. Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, um weiterhin auf der sicheren Seite zu bleiben.
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